Friedrich Wilhelm Bosch

Rechtswissenschaftler; Dr. iur. h. c.

* 2. Dezember 1911 Köln

† 20. März 2000 Bonn

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 48/1962

vom 19. November 1962 , ergänzt um Meldungen bis KW 12/2000

Herkunft

Friedrich Wilhelm Bosch, kath., wurde 1911 in Köln als Sohn eines Rechtsanwalts geboren.

Ausbildung

B. studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Genf, Freiburg i. Br., Bonn (Promotion 1935) und Köln.

Wirken

1936 wurde B. Assistent in Bonn, 1937 Gerichtsassessor und 1941 Landgerichtsrat daselbst. Von 1940-41 und wieder von 1943-1945 war er zum Wehrdienst eingezogen, zuletzt als Wachtmeister der Reserve.

1943 hatte B. sich an der Universität Straßburg als Dozenz habilitiert. 1945 folgte er einem Ruf als Privatdozent nach Bonn, 1948 wurde er Lehrstuhlvertreter in Frankfurt am Main und im Jahre darauf Lehrbeauftragter an der Universität Köln. 1950 folgte er einem Ruf als ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Ehe und Familienrecht, Landwirtschafts-, Urheber, Zivilprozess- und Konkursrecht sowie Freiwillige Gerichtsbarkeit nach Bonn, wo er auch Seminardirektor war.

B., einer der prominentesten deutschen Familienrechtler, hatte folgende größere Veröffentlichungen herausgebracht: "Die Regelung der Nachlassverbindlichkeiten im Erbhofrecht" (1934), "Zur gegenwärtigen Lage der deutschen Zivilgerichtsbarkeit" (1948), "Konkurs - Vergleich - Vertragshilfe" (1949), "Familienrechtsreform" (1952), "Grundsätzliche ...